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Dr. med. Aldo Scarpatetti
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Kostenübernahme Augenlasern durch Krankenkassen

Grundsätzlich übernehmen die meisten Krankenkassen die Kosten für eine Augenlaser-OP oder Linsenimplantation nicht. Wenn man aber eine spezielle Zusatzversicherung bei seiner Krankenkasse abschliesst, können Krankenkassen sich an den Kosten für eine Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen/Augenlaserbehandlung) beteiligen. Unten finden Sie zusammengefasst eine Übersicht von Krankenkassen, die sich an den Kosten für eine Sehhilfe beteiligen. Wir garantieren keine Vollständigkeit und Richtigkeit. Um ganz sicher zu sein, kontaktieren und informieren Sie sich bei Ihre Krankenkasse selber.

Zur Info: Die Karenzfrist ist der Zeitraum, in dem Sie nach Abschluss einer Versicherung noch keine Leistungen beziehen können.

 

Assura:

Die Krankenkasse Assura bietet eine Zusatzversicherung an, in der man Leistungen bezüglich Sehhilfen und -korrekturen erhält. Diese heisst “COMPLEMENTA EXTRA”.

  • Grundversicherung:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 180 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
  • “COMPLEMENTA EXTRA”
    • Ohne Altersbeschränkung: CHF 100 / Jahr, kumulierbar über die Jahre bis max. CHF 500 an Brillen und Kontaktlinsen
    • Ohne Altersbeschränkung: CHF 100 / Jahr, kumulierbar über die Jahre bis max. CHF 500 für chirurgische Sehkorrekturen (Augenlaserbehandlung)

CSS/Intras:

Die CSS, sowie auch ihre Tochtergesellschaft Intras, übernimmt nur bei gewissen Paketen einen Beitrag an eine Sehhilfe. Sie unterscheiden dabei aber nicht zwischen Brillengläser, Kontaktlinsen und Augenlaserbehandlungen.

  • Grundversicherung:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 180 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
  • Paket “Balance”:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 150 / Fall
    • ab dem 18. Lebensjahr: CHF 150 / Kalenderjahr
  • Paket “Premium”:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 300 / Fall
    • ab dem 18. Lebensjahr: CHF 300 / Kalenderjahr

Helsana (Progres, Sansan):

Die Helsana bietet verschiedene Modelle als Zusatzversicherung an, welche unterschiedlich hohe Beiträge an Sehhilfen beinhalten. Beiträge für Augenlaserbehandlungen sind in keiner Zusatzversicherung zu finden.

  • Grundversicherung:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 180 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
  • “HELSANA TOP”:
    • Ohne Altersbeschränkung: 90% oder max. CHF 150 / Jahr an Brillengläser oder Kontaktlinsen
  • “ HELSANA COMPLETA”
    • Ohne Altersbeschränkung: 90% oder max. CHF 300 / Jahr an Brillengläser oder Kontaktlinsen
  • “HELSANA OMNIA”
    • Ohne Altersbeschränkung: 90% oder max. CHF 150 / Jahr an Brillengläser oder Kontaktlinsen

SWICA:

Wer bei der SWICA versichert ist, hat in der Grundversicherung einen Anspruch auf Kostenbeiträge zu Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen). Um die Beiträge zu erhöhen, müssen Zusatzversicherungen erworben werden. Diese heissen “COMPLETA TOP”, “SUPPLEMENTA” und “OPTIMA”.

  • Grundversicherung:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 180 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
  • “COMPLETA TOP”:
    • 90% der Optikerrechnung oder max. CHF 200 / 3 Jahre
  • “SUPPLEMENTA” und “OPTIMA”:
    • 90% der Optikerrechnung oder max. CHF 300 / 3 Jahre

CONCORDIA:

Die CONCORDIA besitzt ebenfalls Pakete als Zusatzversicherung, welche einen Kostenbeitrag beinhalten für Sehhilfen. Diese heissen “DIVERSA premium” und “DIVERSA plus”.

  • Grundversicherung:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 180 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
  • “DIVERSA premium”:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 300 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
    • ab dem 18. Lebensjahr: CHF 300 / 3 Jahre an Brillen oder Kontaktlinsen
  • Augenlaserbehandlung: 50% oder max. CHF 600 / 5 Jahre
    • Karenzfrist: 1 Jahr

Visana:

Wer bei Visana versichert ist, kann lediglich für Sehhilfen eine Kostenübernahme erwarten. Für Augenlaserbehandlungen ist kein Beitrag vorgesehen.

  • Grundversicherung:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 180 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
  • “BASIC All-in-One”
    • bis zum 18. Lebensjahr: 90% oder max. CHF 200 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
    • ab dem 18. Lebensjahr: 90% oder max. CHF 200 / 3 Jahre an Brillen oder Kontaktlinsen
  • “Ambulant II”
    • bis zum 18. Lebensjahr: 90% oder max. CHF 200 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
    • ab dem 18. Lebensjahr: 90% oder max. CHF 200 / 3 Jahre an Brillen oder Kontaktlinsen
  • “Ambulant III”
    • Ohne Altersbeschränkung: 90% oder max. CHF 250 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen

Sanitas:

Sanitas ermöglicht es auch, mit Zusatzversicherungen Beiträge an Sehhilfen zu erhalten. Für Augenlaserbehandlungen gibt es keine Beiträge.

  • Grundversicherung:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 180 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
  • “Classic”
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 200 an Brillen oder Kontaktlinsen
    • ab dem 18. Lebensjahr: CHF 300 / 3 Jahre an Brillen oder Kontaktlinsen
  • “ Jump”
    • ab dem 18. Lebensjahr: CHF 200 / 3 Jahre an Brillen oder Kontaktlinsen
  • “ Family”
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 200 an Brillen oder Kontaktlinsen
    • ab dem 18. Lebensjahr: CHF 300 / 3 Jahre an Brillen oder Kontaktlinsen

KPT:

Die Zusatzversicherungen der KPT übernehmen ebenfalls Kosten für Sehhilfen, aber nicht für Augenlaserbehandlungen.

  • Grundversicherung:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 180 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
  • “Krankenpflege-Plus-Versicherung”:
    • Ohne Altersbeschränkung: max. CHF 180 pro Auge und Jahr für Brillengläser oder Kontaktlinsen
      • Karenzfrist: 1 Jahr
  • “Krankenpflege-Comfort-Versicherung”:
    • Ohne Altersbeschränkung: max. CHF 200 / Jahr
      • Karenzfrist: 1 Jahr

Groupe Mutuel (Philos, Avenir):

Die Versicherungsgruppe Groupe Mutuel beschränkt die Leistungen ebenfalls auf die Brillengläser und Kontaktlinsen – es gibt keine Beiträge an Augenlaserbehandlungen.

  • Grundversicherung:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 180 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen

Atupri:

Die Versicherung Atupri bietet eine Zusatzversicherung an, welche “MIVITA EXTENSA” heisst und Beiträge an Augenlaserbehandlungen beinhaltet.

  • Grundversicherung:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 180 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
  • “MIVITA EXTENSA”:
    • Ohne Altersbeschränkung: 50% oder max. CHF 300 / Jahr an Brillen und Kontaktlinsen
    • Ohne Altersbeschränkung: CHF 1000 alle 5 Jahre an eine Augenlaserbehandlung
      • Karenzfrist: 1 Jahr

ÖKK:

Wenn man bei der ÖKK versichert ist, kann man mittels Zusatzversicherung ebenfalls zusätzliche Leistungen im Bereich der Sehhilfen und – korrekturen erhalten. Die Grundlage ist die Zusatzversicherung ÖKK START, welche dann beliebig erweitert werden kann. Ein Beispiel ist die Variante “ÖKK NATUR PLUS”.

  • Grundversicherung:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 180 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
  • “ÖKK NATUR PLUS”:
    • Ohne Altersbeschränkung: CHF 200 / Jahr, weltweit kumulierbar während zwei Jahren an Brillengläser und Kontaktlinsen
    • Ab dem 18. Lebensjahr: CHF 500 einmalig und weltweit an eine Augenlaserbehandlung

Vivao Sympany:

Die Vivao Sympany bietet nur Leistungen im Bereich Brillengläser und Kontaktlinsen an – nicht aber bei Augenlaserbehandlungen.

  • Grundversicherung:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 180 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
  • “ Ambulant plus”:
    • bis zum 18. Lebensjahr: max. CHF 270 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
    • ab dem 18. Lebensjahr: max. CHF 270 / 3 Jahre an Brillen oder Kontaktlinsen
  • “Ambulant premium”:
    • bis zum 18. Lebensjahr: max. CHF 420 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
    • ab dem 18. Lebensjahr: max. CHF 420 / 3 Jahre an Brillen oder Kontaktlinsen

Agrisano:

Die Agrisano bietet auch bei Zusatzversicherungen keine Leistungen bezüglich Augenlaserbehandlungen an. Für Brillen und Kontaktgläser gibt es aber Beiträge.

  • Grundversicherung:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 180 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
  • Zusatzversicherungen (nicht näher bestimmt):
    • Ohne Altersbeschränkung: CHF 200 / 720 Tage an Brillen oder Kontaktlinsen

EGK:

Versicherte bei der EGK kriegen Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen, jedoch werden keine Beiträge an Augenlaserbehandlungen ausgezahlt.

  • Grundversicherung:
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 180 / Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen
  • “EGK-SUN-BASIC-A oder EGK-SUN-BASIC-M”
    • bis zum 18. Lebensjahr: CHF 200 / 2 Jahre an Brillen und Kontaktlinsen
    • ab dem 18. Lebensjahr: CHF 200 / 3 Jahre an Brillen und Kontaktlinsen
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