Genau 20 Jahre nach der klinischen Einführung des Crosslinkings und nach mehr als 2000 wissenschaftlichen Publikationen zum Thema ist das Crosslinking bei fortschreitendem Keratokonus nun auch in der Schweiz in die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgenommen worden. Die Höhe der Beiträge steht noch nicht fest.
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Crosslinking ist krankenkassenpflichtig!DATUM: 4. Juli 2022
Gute News für alle Keratokonus-Betroffene: